Foto des Demo-Banners mit den Logos der GdP, von ver.di und dem Beamtenstammtisch inkl. QR-Code zur Webseite

GdP München: Flurfunk Januar

Liebe Mitglieder,

unser Januar Newsletter steht ganz im Zeichen der vergangenen Tarifverhandlungen und dem Ergebnis, welches jetzt auch auf die Beamten übertragen werden soll.

Wir, eure BG München, möchten euch, liebe Mitglieder, unseren Respekt aussprechen. Wir waren über die Anzahl der Teilnehmer und das große Interesse an den Tarifverhandlungen überwältigt.

Euer Engagement war der Wahnsinn! Wir sind viele, zusammen erreichen wir mehr!

Lest bis zum Schluss!

Vorab aber noch eine Übersicht über den Inhalt des Newsletters:

01. Gesetzesentwurf Besoldung neu
02. FMS zum Gesetzesentwurf
03. Informationen aus dem Spitzengespräch mit u.a. GdP Vertreter Johannes Distler und Herrn Finanzminister Füracker
04. Schnellinfo zum Tarifergebnis
05. weitere Informationen zur Inflationsausgleichsprämie, siehe unten
06. Gegen die aktuelle Besoldung vorgehen? Wir sagen nein, warum wird weiter unten erklärt.
07. Skimeisterschaften
08. Blaulichtparty am 12.02.24 im P1
09. Vorinfo: Starkbierfest der GdP am 21.03. Vorverkauf beginnt Ende Februar.
10. Es geht ins Studium? – Angebote, die ihr nicht verpassen solltet.
11. Beförderungsauswahl unter: https://gdp.bayern/aktuelles/

05. Inflationsausgleichsprämie:

Der aktuelle Gesetzesentwurf liegt uns bereits vor. Die Inflationsausgleichsprämie auch für die Versorgungsempfänger ist genauso mit eingearbeitet wie die prozentualen Erhöhungen.

Gerade die Einbeziehung der Versorgungsempfänger war uns als Gewerkschaft sehr wichtig. Diese bekommen die IAP prozentual zu ihrem Ruhegehalts ausgezahlt.

Aus diversen Kreisen hört man, das die IAP für die Angestellten bereits im März ausgezahlt werden soll. Wenn es weiter so zügig voran geht, könnte es für die Beamten sogar noch vor Mai mit der Auszahlung soweit sein.

Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten:

Im Gesetzesentwurf wird wirklich 1:1 übertragen. Sogar die 0,2 Prozent Abschlag für die Pensionsrückstellung werden nicht abgezogen. Die für Februar 2025 ausgehandelten 5,5 Prozent werden auf das Grundgehalt, den OuFz und die Strukturzulage, Amtszulage angewendet.

06. Anfechten der Besoldung:

Wir wurden bereits oft gefragt, warum wir die Anfechtung der aktuellen Besoldung nicht befürworten.

Die Alimentation wird unter der Berücksichtigung von Änderungen beim Bürger- und Wohngeld als verfassungskonform angesehen. Die Verfahren werden nicht ruhend gestellt, so wie es damals vor 2020 war. Somit werden Ablehnungsbescheide kommen. Sollte so ein Ablehnungsbescheid kommen, müsste innerhalb eines Monats eine begründete Klage einreicht werden. Hier kommt es nun zum Problem. Das Prozesskostenrisiko (Anwalt und Gerichtskosten) muss der Kläger vorerst selbst tragen, bei einem ungewissem Ausgang. Es kann nicht im Interesse des Dienstherrn sein, von einer Klagewelle überzogen zu werden. Vielmehr muss man den Gewerkschaften die Möglichkeit der Verbandsklage ermöglichen. Der DGB hat hierzu bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben. Bei einer Verbandsklage wird es den Gewerkschaften ermöglicht für ihre Mitglieder ein Verfahren anzustrengen.

Einen Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen – ohne wirklich triftigen Grund – halten wir aktuell schon allein wegen der oben genannten Risiken für einen Aktionismus, der aktuell nicht zum Ziel führen wird. Vielmehr sollten wir noch abwarten wie sich die Bürgergelderhöhung auswirken wird.

Für Fragen zur IAP oder Besoldung wendet euch bitte an Herbert Prussas, stellv. Bezirksvorsitzender der GdP München.

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Anlagen:
– 01. Gesetzentwurf vom 29.01.24
– 02. Anschreiben des Finanzministeriums vom 30.01.24
– 03. Schnellinfo Spitzengespräch vom 23.01.24
– 04. Schnellinfo Tarifergebnis, Klage vom 30.01.24
– 07. Skimeisterschaften Ofterschwang
– 08. Info Blaulichtparty
– 10. Tipps fürs Studium 2024


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