Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 07.02.24 hatte der ver.di Landesbeamtenausschuss Bayern (mit Vertretern des Beamtenstammtisches) ein Gespräch mit Frau Dr. Lang aus dem Finanzministerium.
Wir hatten neben weiteren Themen, zu welchen wir noch berichten werden, die Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen in Bayern auf der Tagesordnung.
Grundsätzlich begrüßen wir die bereits angekündigte Übernahme des Tarifergebnisses zeitgleich und systemgerecht auf die Beamt*innen in Bayern, insbesondere auch die entsprechende Übernahme auf die Versorgungsempfänger*innen.
Wir hatten darauf hingewiesen, dass die Erhöhung um 200 Euro ab 1. November 2024 nicht in der Anhebung der Amtszulagen, Zulagen für besondere Berufsgruppen, dem Orts- und Familienzuschlag, den Stellenzulagen und der Mehrarbeitsvergütung (also in allen in den Anlagen 4,5,7,8 und 9 des BayBesG) abgebildet war.
Erfreulicherweise hat nun das Kabinett beschlossen, auch diese Beträge zum 1. November 2024 um 4,76 % anzuheben (entspricht im Durchschnitt der Anhebung um 200 Euro) und dann zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 %. Diese Entscheidung begrüßen wir ausdrücklich, damit eine weitere monetäre Angleichung an das Tarifergebnisses erreicht wird.
Die Auszahlung der Inflationsausgleichszahlung ist für die Landesbeamt*innen Ende März mit den Bezügen April 2024 vorgesehen (1800 Euro plus 4 mal 120 Euro brutto gleich netto). Die kommunalen Beamten müssen hierzu mit ihren entsprechenden Dienststellen Rücksprache halten, jedoch gehen wir von keiner früheren Auszahlung aus.
Viele Grüße
Alfried Ströl Abteilungsleiter Rechtsreferat Bereich Beamt*innen ver.di Landesbezirk Bayern Neumarkter Str. 22 81673 München Tel. : 089/59977470 Fax : 089/59977482 | Stefan Hufer Beamtenstammtisch München ver.di Bezirk München & Region ver.di Landesbeamtenausschuss BY Neumarkter Str. 22 81673 München Tel.: 089 / 599 77 – 0 Mobil: 0179 / 536 33 33 |
Anlagen mit detaillierten Infos:
– ver.di Bayern-Info 02/24
– Anschreiben FM zum neuen Gesetzesentwurf vom 06.02.2024
– Gesetzesentwurf zzgl. Erläuterungen vom 06.02.2024
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