Allgemeines
Das Alimentationsprinzip im deutschen Beamtenrecht besagt, dass Beamte Anspruch auf angemessene Besoldung und Versorgung haben, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Pflichten und Leistungen steht. Es soll sicherstellen, dass Beamte eine dem Wert ihrer Arbeit entsprechende Entlohnung erhalten und somit ihre Unabhängigkeit sowie die Integrität des öffentlichen Dienstes gewahrt bleibt.
Die rechtliche Grundlage des Alimentationsprinzips findet sich vor allem im Grundgesetz (GG) und im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Artikel 33 Absatz 5 GG regelt die Besoldung der Beamten und verpflichtet den Staat, eine angemessene und amtsangemessene Besoldung sicherzustellen. Das BBesG konkretisiert die Vorgaben des Grundgesetzes und regelt die Besoldungshöhe, -struktur und -anpassungen für Bundesbeamte. Seit der Föderalismusreform in 2006 ging unter Anderem im Beamtenrecht die Rahmengesetzgebung des Bundes auf die konkurrierende Gesetzgebung der Länder über. Daher gelten hier für Landes- und Kommunalbeamtinnen wiederum Konkretisierungen aus der bayerischen Gesetzgebung, wie dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG).
- Infografik Besoldungsanpassung Bund (Quelle: DGB)
- Infografik Besoldungsanpassung Land (Quelle: DGB)
Die letzten ausschlaggebenden Gerichtsurteile im Mai 2020 zur ausreichenden Alimentation (Links weiter unten) von Beamten des Bundesverfassungsgerichts forderte die Dienstherren, in unserem Fall die Bundesgesetzgebung für die Bundesbeamt_innen (z.B. Bundespolizei, Zoll, Post) bzw. die bayerische Landesgesetzgebung für die Landes- und Kommunalbeamt_innen, zum Handeln auf.
Rechtsgrundlagen und Infos
…aus den Verheirateten- und Kinderzuschlägen wird der Familien- und Ortszuschlag…
Auslöser
- Urteile des BVerfG (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 vom 04. Mai 2020)
- Stellungnahme ver.di
Umsetzung in Bayern:
- Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile der bayerischen Staatsregierung
- Bayern-Info 01/23 von ver.di / DGB zum Gesetzesentwurf
- Gesetz- und Verordnungsblatt 2023/05 vom 17.03.2023 (Bayern)
- Übersicht der Mietstufeneinteilung in Bayern (wohngeld.org)
Bemühungen des Stammtisches i.V.m. ver.di und GdP:
- 1. Infoveranstaltung 22.02.2023 (YouTube Aufzeichnung)
- 2. Infoveranstaltung 24.06.2023 (inkl. Videoaufzeichnung und Präsentation)
- Interviewreihe vor der Landtagswahl 2023 (Grüne, SPD, FDP)
- Teilnahme am ver.di Landesbeamtenausschuss (siehe Bayern-Info 02/23)
- Vorbereitung zum offiziellen Gespräch mit dem bay. Finanzministerium (wir warten auf einen Termin in Q1/2024)
Rechtsgrundlagen Bayern:
- Bay. Beamtenbesoldungsgesetz (BayBesG)
- Bay. Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)
- Bay. Beamtengesetz (BayBG)
- Bay. Disziplinargesetz (BayDG)
- Bay. Beihilfeverordnung (BayBhV)
- Bay. Ministergesetz (BayMinG)
- Gesetz zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes (BaySiGjurVD)
- bay. Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (BayKWBG)
- Bay. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
- Verfassung des Freistaates Bayern (BV)
- Informationsbroschüre „Grundzüge der Beamtenversorgung“ (bay. Finanzministerium)
Es gibt nachweislich Kolleginnen und Kollegen, die durch die gesetzliche Neuregelung weniger Entgelt beziehen als vor der Umsetzung. Dies widerspricht in unseren Augen dem Urteil des BVerfG zur ausreichenden Alimentation der Beamt_innen.
Wir fordern hier Nachbesserungen vom Freistaat Bayern (und der Bundesrepublik Deutschland)!