Besonderheiten der Beamtenbesoldung
Die Beamt_innen schließen keinen klassischen Arbeitsvertrag ab, sondern stehen in einem Dienst- und Treueverhältnis zur/zum Dienstherrin/-en. Da somit kein Arbeitsrecht anwendbar ist, finden sich alle Regelungen zur Dienstzeit, Besoldung, etc. in Gesetzen und Verordnungen.
Tarifrunden
Die Basis für Anpassungen der beamtenrelevanten Gesetze und Verordnungen ist meist in den entsprechenden Tarifrunden zu finden. Die bayerischen Beamten, egal ob beim Freistaat Bayern oder in den bayerischen Kommunen „im Dienst“, richten sich dabei am Tarifvertrag der Länder (TV-L). „Nur“ Bundesbeamte mit Dienstsitz in Bayern orientieren sich am Tarifvertrag Bund und Kommunen (TVöD) – leider sehr verwirrend!
TV-L
- Infos zur Tarifrunde 2023 (ver.di)
- Infos zur Tarifrunde 2023 (GdP München)
Die Umsetzung auf die bayerischen Beamt_innen ist von Seiten der Staatsregierung zwar im Koalitionsvertrag (ab S. 49) nachzulesen, aber entsprechende konkrete Zusagen oder Tätigkeiten sind uns aktuell noch nicht bekannt.
TVöD
- Infos zur Tarifrunde 2023 (ver.di)
- Infos zur Tarifrunde 2023 (GdP)
Der Bundestag hat am 16. November 2023 den Gesetzesentwurf zur zeit- und inhaltsgleichen Übertragung der Tarifergebnisse auf die Bundesbeamt_innen beschlossen (siehe bundestag.de).
„Die Behörden sind gegründet zur Förderung des Guten und zur Abwehr des Bösen.“
Johann Wolfgang von Goethe
Dichter, Schriftsteller, Wissenschaftler